Hauptversammlung

Das Organ Hauptversammlung ist die Versammlung aller Aktionäre zur Beschlussfassung über unternehmensbezogene Vorgänge.

Das Organ Hauptversammlung ist die Versammlung aller Aktionäre zur Beschlussfassung über unternehmensbezogene Vorgänge.

Sie ist eines der drei Organe einer Aktiengesellschaft, einer Kommanditgesellschaft auf Aktien oder einer Societas Europaea.

Hinweis:

Unsere Artikel erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzen keine rechtliche oder steuerliche Beratung.

Weitere passende Beiträge:

Körperschaft
Eine Körperschaft ist ein Zusammenschluss von Personen mit dem Zweck der Zusammenarbeit auf ein gemeinsames Ziel hin.
Informationen ansehen »
Gewerbe
Ein Gewerbe ist eine selbstständige, entgeltliche, erlaubte, nach außen gerichtete und auf Dauer angelegte Tätigkeit, die mit Gewinnerzielungsabsicht…
Informationen ansehen »
Firma
Die Firma ist der Name, unter dem ein Kaufmann oder gewerbliches Unternehmen seine Geschäfte betreibt.
Informationen ansehen »
Anmeldung
Anmeldung meint in diesem Kontext die Anmeldung zur Eintragung in ein öffentliches Register.
Informationen ansehen »
Juristische Person
Juristische Personen sind Rechtssubjekte, die selbstständig Träger von Rechten und Pflichten sein können.
Informationen ansehen »
Befreiung von 181 BGB
§ 181 BGB regelt Insichgeschäfte und Mehrfachvertretungen. Damit soll verhindert werden, dass jemand mit sich selbst (Insichgeschäft) oder mit einem …
Informationen ansehen »