Hauptversammlung

Das Organ Hauptversammlung ist die Versammlung aller Aktionäre zur Beschlussfassung über unternehmensbezogene Vorgänge.

Das Organ Hauptversammlung ist die Versammlung aller Aktionäre zur Beschlussfassung über unternehmensbezogene Vorgänge.

Sie ist eines der drei Organe einer Aktiengesellschaft, einer Kommanditgesellschaft auf Aktien oder einer Societas Europaea.

Hinweis:

Unsere Artikel erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzen keine rechtliche oder steuerliche Beratung.

Weitere passende Beiträge:

Transparenzregister
In das Transparenzregister müssen die wirtschaftlich Berechtigten von juristischen Personen eingetragen werden.
Informationen ansehen »
Juristische Person
Juristische Personen sind Rechtssubjekte, die selbstständig Träger von Rechten und Pflichten sein können.
Informationen ansehen »
Grundkapital
Als Grundkapital wird bei der AG, KGaA und SE die von den Aktionären erbrachte Einlage genannt.
Informationen ansehen »
Stammkapital
Das Stammkapital bezeichnet bei einer GmbH die im Gesellschaftsvertrag vereinbarte Summe der von den Gesellschaftern zu leistenden Einlagen.
Informationen ansehen »