Hauptversammlung

Das Organ Hauptversammlung ist die Versammlung aller Aktionäre zur Beschlussfassung über unternehmensbezogene Vorgänge.

Das Organ Hauptversammlung ist die Versammlung aller Aktionäre zur Beschlussfassung über unternehmensbezogene Vorgänge.

Sie ist eines der drei Organe einer Aktiengesellschaft, einer Kommanditgesellschaft auf Aktien oder einer Societas Europaea.

Hinweis:

Unsere Artikel erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzen keine rechtliche oder steuerliche Beratung.

Weitere passende Beiträge:

Beschlussfähigkeit
Beschlussfähigkeit bezeichnet die minimale Anzahl an Teilnehmern einer Versammlung, damit diese Entscheidungen treffen kann.
Informationen ansehen »
Befreiung von 181 BGB
§ 181 BGB regelt Insichgeschäfte und Mehrfachvertretungen. Damit soll verhindert werden, dass jemand mit sich selbst (Insichgeschäft) oder mit einem …
Informationen ansehen »
Gesellschaftsvertrag
Der Gesellschaftsvertrag ist ein Vertrag zwischen mehren Personen, durch den sie sich verpflichten, gemeinsam ein Unternehmen zur Erreichung eines ge…
Informationen ansehen »
Partnerschaftsregister
Das Partnerschaftsregister ist ein öffentliches Verzeichnis, das Eintragungen über Partnerschaftsgesellschaften führt und Auskunft über hinterlegte D…
Informationen ansehen »
Unternehmensregister
Das Unternehmensregister ermöglicht einen zentralen Zugang zu den Informationen aus dem Handelsregister, dem Partnerschaftsregister und dem Genossens…
Informationen ansehen »
Transparenzregister
In das Transparenzregister müssen die wirtschaftlich Berechtigten von juristischen Personen eingetragen werden.
Informationen ansehen »