Auslegung

Auslegung bezeichnet die Interpretation von Gesetzen und Verträgen.

Auslegung bezeichnet die Interpretation von Gesetzen und Verträgen. Sie dient dazu, den Inhalt und die Bedeutung zu ermitteln. Dies ist notwendig, da Gesetze oder Verträge oft abstrakt formuliert sind und nicht jeden konkreten Einzelfall erfassen können. Durch die Auslegung wird geprüft, ob der jeweilige Einzelfall von der in Betracht kommenden Norm erfasst ist.

Hinweis:

Unsere Artikel erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzen keine rechtliche oder steuerliche Beratung.

Weitere passende Beiträge:

Kapitalgesellschaft
Kapitalgesellschaften sind Rechtsformen, bei denen die Kapitalbeteiligungen der Gesellschafter im Vordergrund stehen und diese nicht für Verbindlichk…
Informationen ansehen »
Angebot und Annahme
Ein Angebot ist eine auf einen Vertragsschluss gerichtete Willenserklärung. Wird es angenommen, kommt ein Vertrag zustande.
Informationen ansehen »
Leistung
Eine Leistung ist ein Tun oder Unterlassen zur Erfüllung einer Schuld.
Informationen ansehen »
Schuldverhältnis
Aufgrund eines Schuldverhältnisses kann ein Gläubiger von einem Schuldner eine Leistung fordern.
Informationen ansehen »
Auslegung
Auslegung bezeichnet die Interpretation von Gesetzen und Verträgen.
Informationen ansehen »