Persönlich haftender Gesellschafter

Persönlich haftender Gesellschafter

Ein persönlich haftender Gesellschafter ist eine Person, die unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen für Verbindlichkeiten einer Gesellschaft haftet.

Ein persönlich haftender Gesellschafter ist eine Person, die unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen für Verbindlichkeiten einer Gesellschaft haftet. Persönlich haftende Gesellschafter werden auch Komplementär oder Vollhafter genannt.

Hinweis:

Unsere Artikel erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzen keine rechtliche oder steuerliche Beratung.

Weitere passende Beiträge:

Geschäftsführer
Der Geschäftsführer leitet die Geschäfte der Unternehmung. Er ist nur den Weisungen der Gesellschafterversammlung.
Informationen ansehen »
Mitglied
Mitglieder sind die Personen, die einem Verein oder einer Genossenschaft angehören.
Informationen ansehen »
Kommanditist
Kommanditisten sind haftungsbeschränkte Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft.
Informationen ansehen »
Aktionär
Aktionäre sind die Gesellschafter einer Aktiengesellschaft.
Informationen ansehen »
Vorstand
Als Vorstand wird das Leitungsorgan von Aktiengesellschaften bezeichnet.
Informationen ansehen »
Prokurist
Ein Prokurist hat in einem Unternehmen eine rechtsgeschäftliche Vertretungsbefugnis.
Informationen ansehen »